Header4
BVfK-Wochenendticker
10. Oktober 2020
aktuell – anspruchsvoll – authentisch
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Autohandel ist ein risikoreiches Geschäft

Autohändler vor Gericht: Immer Verlierer, egal in welcher Position?

Sind Verbraucher immer gutgläubig und Autohändler immer bösgläubig?

Wofür benötigen Ganoven Schwarzgeld?

Matthias Zech zur Fahrlässigkeit unbegleiteter Probefahrten

ICB-Dubai-Einkaufsservice: Porsche zum Schnäppchenpreis!

Vorsicht vor Betrugsmail - In dieser Paketbenachrichtigung steckt ein Trojaner (gefunden auf: t-online.de)

App-Test: Waze - eine echte Navi-Alternative

BVfK-Mitglied Auto Point NRW über die BVfK-Ankaufplattform - fahrzeugankauf.de

Neue Abmahnmethoden der DUH - Schnüffler ziehen über die Plätze!

Gutgläubig oder bösgläubig – BVfK-Juristen erklären, worauf es ankommt

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

der Deutsche Autorechtstag hat wieder einmal deutlich gemacht: Autohandel ist ein risikoreiches Geschäft und Autohändler sind nicht die Lieblinge von Legislative und Judikative. Was man in Brüssel und Berlin auskocht, wird auf Unternehmerseite eher von Autokonzernen beeinflusst, die dann technisch unrealisierbare Schadstoffobergrenzen durch ein unpräzise definiertes Thermofenster wieder aufweichen.

Die Aufgabe eines Unternehmerverbandes besteht zwar auch darin, sich in Brüssel und Berlin zu engagieren, wobei jedoch nicht die Realität aus dem Auge verloren gehen darf. Und über die gilt es regelmäßig aufzuklären. Daher beginnen wir heute mit der Nachbearbeitung der wichtigsten Themen des diesjährigen Autorechtstages, um auf Risiken und Gefahren hinzuweisen, damit der Alltag der BVfK-Händler reibungslos und sicher funktioniert, während wir uns natürlich auch weiter um die Verbesserung und Stabilisierung der Rahmenbedingungen kümmern.

Heute beschäftigen wir uns anhand zweier Ereignisse mit einem Thema, welches für besonders großes Unverständnis sorgt, denn vorliegend ging es jeweils für die Autohändler schlecht aus, egal in welcher Position sie waren. Die Verbraucher wurden jedoch in beiden Fällen geschützt, auch wenn der eine seinen Porsche freiwillig herausgab und sich der andere einer zwielichtigen Gestalt an einem Bahnhof traf, um ein Wohnmobil für 46.500 € bar zu erwerben und dabei noch dem Verlangen des windigen Verkäufers nachkommt, doch einen niedrigeren Kaufpreis in den Vertrag aufzunehmen. Man fragt sich an der Stelle, wofür ein Ganove eigentlich Schwarzgeld benötigt, oder ob er vorhatte, den offiziellen Anteil zu versteuern? Fest steht auf jeden Fall, dass kein Cent des Kaufpreises dem „Verkäufer“ am Bahnhof zustand, denn der hatte das Wohnmobil zuvor bei einem Autohändler im Rahmen einer Probefahrt unterschlagen. Dieser Autohändler staunte nicht schlecht, als ihm der BGH kürzlich erklärte, er könne das Wohnmobil endgültig abschreiben und möge bitte dem gutgläubigen Erwerber auch noch die echten Fahrzeugdokumente aushändigen, da für diesen eine Zulassung mit dem gefälschten Fahrzeugbrief nicht möglich war.
Jetzt sollte man meinen, dass ein Fahrzeughändler bei vertauschen Rollen ebenfalls gutgläubig ein dem Besitzer abhandengekommenes Fahrzeug erwerben können, erst recht, wenn die ihm übergebenen Dokumente original und nicht wie beim Wohnmobilfall gefälscht waren. In diesem von den BVfK-Juristen begleiteten Fall gab es zwar einige Unterschiede, doch die sprechen nach allgemeinem Rechtsempfinden eher für die Gutgläubigkeit, als die Bösgläubigkeit des Autohändlers. Auch im Porsche-Fall hatte der Besitzer sein Fahrzeug wie gesagt freiwillig herausgegeben, allerdings nicht im Rahmen einer Probefahrt, sondern anlässlich eines tatsächlichen Verkaufs. Er war nämlich unzutreffender Weise der Meinung, das Geld für seinen Sportwagen sei bereits so gut wie auf seinem Konto, wo es jedoch anders, als es die vom „Käufer“ vorgelegten Überweisungsbelege glauben ließen, nie gutgeschrieben wurde.

Nun könnte man meinen, dass auch unser Händler diesen Porsche ebenso, wie der Privatmann das Wohnmobil, gutgläubig erworben hätte, doch die Gerichte sahen das anders. Warum das so ist und man es am Ende auch nachvollziehen kann, werden Ihnen diejenigen erklären, die nach zwei bestandenen juristischen Staatsexamen nicht nur etwas mehr von Recht und Gesetz verstehen als der einen Verband führende ehemalige Autohändler.

Der will das nämlich nicht verstehen und möchte damit auch an Gesetzgeber und Gerichte appellieren, Paragraphen so zu bestimmen und auszulegen, dass sie ein lebenserfahrener Mensch und durchaus risikobewusster Unternehmer nachvollziehen und in seine täglichen Entscheidungen und sein Handeln einbeziehen kann. Denn wenn diejenigen, um deren Wohl sich die dem Volke Dienenden kümmern sollen, nicht mehr mitkommen, entwickeln sich Parallelwelten, die immer mehr auseinanderdriften. Dann suchen sich die Menschen Prediger mit einfachen Wahrheiten, die im Übrigen nicht automatisch falsch sein müssen.

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de
zech-automobile

Matthias Zech zum BGH-Urteil zum unterschlagenen Wohnmobil oder: zur Fahrlässigkeit unbegleiteter Probefahrten

Beim Lesen des Berichts im Wochenendticker über das BGH Urteil zum unterschlagenen Wohnmobil ist mir folgende Passage aufgestoßen:

"Bis auf Weiteres sollten Händler sich vor der Probefahrt die maßgeblichen Dokumente des Interessenten vorlegen lassen, prüfen und kopieren und zudem in Erwägung ziehen, eine Kaution zu verlangen oder aber die Probefahrt sogar zu begleiten. Zur Dokumentation nutzen Sie die BVfK-Benutzungsvereinbarung für Probe- und Überführungsfahrten, die Sie im Mitgliederbereich der BVfK-Webseite finden. "

Ich halte es seit über 30 Jahren für fahrlässig, einen Interessenten unbegleitet fahren zu lassen. Neben dem Risiko der Unterschlagung, ist es ja auch der Umgang, den manche mit fremdem Eigentum pflegen. Auf gut Deutsch, machen fahren wie die Sau und belasten dabei die Technik des Fahrzeuges weit über Gebühr. Zudem kann ein guter Verkäufer auf einer Probefahrt sicher vieles dazu beitragen, dass der Interessent nachher auch zu einem Kunden wird.

Auch die seit 2007 gültige gesetzliche Regelung zur Nutzung der roten Dauerkennzeichen spricht dagegen jemanden alleine fahren zu lassen. Auch Versicherungen können vermutlich einen Ansatz sehen, sich vor Zahlung zu drücken, wenn ein Schaden vermeidbar gewesen wäre durch die bloße Anwesenheit des Inhabers der Nummer.

Man erkennt hier auch, wer "nur" Autoverkäufer ist und wem seine Ware wirklich am Herzen liegt. Einfach gesagt, einem Fremden das geschätzte Eigentum unkontrolliert zu überlassen, ist ein NoGo. Dann ist die Formulierung "bis auf Weiteres" ziemlich drollig. Die o.g. Hinweise sind grundsätzlich und schon immer das mindeste, was man als Verkäufer zu tun hat, wenn man schon, aus welchen Gründen auch immer, nicht selber mitfahren möchte und auch keinen freien Mitarbeiter dafür hat. Ein Plädoyer zugunsten begleiteter Probefahrt fände ich von Verbandsseite durchaus angebracht.

Ich führe übrigens seit Beginn von Corona gar keine Probefahrten durch, weil ich die Rechtslage für undurchsichtig halte. Mitfahren ist ist ja nicht - Abstandsregel und Verbot als Fahrer eine Maske zu tragen - , alleine fahren lassen ist aus meiner Sicht und z.B. der Sicht eines mir sehr gut bekannten Autobahnpolizisten auch nicht. Interessanterweise habe ich in den letzten Monaten durchaus mehr verkauft als in entsprechenden Vorjahreszeiträumen. Es geht also sogar ohne. Sicher nicht bei jedem, aber bei dem einen oder anderen der gute Argumente hat ;-) Ich biete den Kunden aber ein Fahrvideo an, in dem ich den Wagen eine ordentliche Strecke selber fahre, gefilmt von meiner Frau. Funktioniert.

In diesem Sinne, alles Gute für den Verband.....
Matthias Zech ZECH-AUTOMOBILE
ICB-Dubai-Einkaufsservice: Porsche zum Schnäppchenpreis!

ICB-Dubai-Einkaufsservice: Porsche zum Schnäppchenpreis!

Liebe BVfK-Händlerkollegen, hiermit bieten wir Ihnen einen neuen Service an! Den "ICB-Dubai-Einkaufsservice: Porsche zum Schnäppchenpreis!" Durch die Corona-Pandemie sind die Vereinigten Arabischen Emirate ganz besonders betroffen. Dubais Wirtschaft hängt schon lange nicht mehr am Öl sondern am Tourismus und Flugverkehr. Beides liegt am Boden …

weiterlesen
trojaner

Vorsicht vor Betrugsmail - In dieser Paketbenachrichtigung steckt ein Trojaner (Gefunden auf: t-online.de)

Wer ins Mailpostfach schaut, wird dort mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Spam-Mails finden. Aktuell werden solche Nachrichten im Namen der Post verschickt. Worauf Sie achten sollten.

weiterlesen
App-Test: Waze Navigation - Eine echte Alternative

App-Test: Waze - Eine echte Navi-Alternative

Wir aus der BVfK-IT haben uns mal nach einer Alternative zu herkömmlichen Navigationsdiensten und zu Google-Maps umgesehen, dem Big-Player unter den Navigations-Apps. Dabei sind wir auf Waze gestoßen...
weiterlesen
Logo_Autopoint_neu

BVfK-Mitglied Auto Point NRW über die BVfK-Ankaufplattform - fahrzeugankauf.de

In vielen Kundengesprächen muss ich oft transparent und schnell ein individuelles Angebot unterbreiten. Durch fahrzeugankauf.de kann ich gemeinsam mit meinen Kunden die wichtigsten Fahrzeugangaben pflegen und erhalten sofort ein passendes Angebot.

Mobile.de gilt für die meisten Händler als Basis-Richtwert EK, VK, durch die enorm große Fahrzeuganzahl ist es jedoch schwieriger geworden die wirklich vergleichbaren Fahrzeuge zu selektieren. Meine Kunden finden die GW-Bewertung professionell und ich spare Zeit bei jedem Vorgang.

Die Plattform ist nicht nur auf der Homepage für Neu- und Bestandskunden interessant, ich nutze diese ebenso weil:

- EK Preis passen
- Professionelles Auftreten
- schnelles Ergebnis
- Transparenz für Kunden

Jamil Ouali
www.autopoint.nrw

Anmerkung BVfK: Die Preisermittlung findet mittels Internetrecherche abzüglich einer je nach Preisklasse unterschiedlich festgelegten Händlermarge statt. Die Festlegung der Marge findet in Abstimmung mit dem BVfK-Kompetenzteam-DIGITAL statt und wird bei Bedarf / auf Anregung gerne angepasst. Die Rankingführer nach Preis bleiben unberücksichtigt, da wir davon ausgehen, dass es sich meist um Lockvogelangebote handelt. Jetzt Ideen und Vorschläge einbringen und die Entwicklung der BVfK-IT-Projekte nachverfolgen: > BVfK-Ideen- und Projektplanungsforum
laptop-fahrzeugankauf
Empfehlung für die Kennzeichnung von Neufahrzeugen gemäß Pkw-EnVKV in den Verkaufsräumen

Neue Abmahnmethoden der Deutschen Umwelthilfe - Schnüffler ziehen über die Plätze

Empfehlung für die Kennzeichnung von Neufahrzeugen gemäß Pkw-EnVKV in den Verkaufsräumen

„Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung“ – So umständlich der Begriff klingt, so weitreichend sind die gesetzlichen Vorgaben bei der Bewerbung von Neufahrzeugen. Doch damit nicht genug: Gefühlt beinahe wöchentlich ergehende gerichtliche Entscheidungen, die sich mit der Kennzeichnung von Fahrzeugen nach der Pkw-EnVKV befassen, machen es …

weiterlesen
gut_boese

Der gutgläubige Erwerb – ein erklärungsbedürftiges Thema

Nach deutschem Recht kann jemand unter Umständen Eigentum an einer Sache erlangen, obwohl er diese nicht vom Eigentümer erworben hat. Allein hieran mag man sich schon stören, da dem Eigentümer dadurch sein vom Grundgesetz geschütztes Recht entzogen werden kann. Doch der Gesetzgeber hat sich an dieser Stelle dazu entschlossen,...

weiterlesen

Termine

JK-2018-Fahne-web

BVfK-Jubiläumskongress

1. Mai 2021

Der BVfK-Jubiläumskongresses konnte nicht am 2. Mai 2020 stattfinden. Der Freie Autohandel wird nun am 1. Mai 2021 tagen und feiern. > hier anmelden
allesGute